Der neue Grundsteuer-Rechner der Main-Post für Unterfranken  

Wie viel Grundsteuer Sie ab dem Jahr 2025 zahlen müssen, können Sie mit unserem Rechner ermitteln. Auch ein Vergleich, wie viel Grundsteuer Sie in anderen Gemeinden zahlen müssten, ist möglich. Ab diesem Jahr beruht die Berechnung allein auf der Größe des Grundstücks und des Wohnraums beziehungsweise der Nutzfläche. Die Lage und das Alter des Anwesens sowie auch die Größe der Gemeinde, in der es liegt, spielen in Bayern keine Rolle mehr.

Was bedeutet das für Sie? Die Kommunen haben ihre Hebesätze angepasst – und wir haben alle aktuellen Zahlen für Unterfranken für Sie zusammengestellt. Nutzen Sie unseren interaktiven Grundsteuer-Rechner und finden Sie in wenigen Klicks heraus, wie viel Grundsteuer Sie ab sofort bezahlen müssen.

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Die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsteuer im Überblick

Was ist der Grundsteuer-Hebesatz? 

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die jeder Eigentümer und jede Eigentümerin eines Grundstückes unabhängig vom Einkommen bezahlen muss. Die Grundsteuer A (agrarisch) gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte, unbebaute Grundstücke. Die Grundsteuer B (baulich) wird für bebaute und unbebaute Grundstücke angewendet, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden. 

Wer zahlt die Grundsteuer? 

Die Grundsteuer wird grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern einer Immobilie gezahlt. Wird die Immobilie vermietet, kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. 

Wann wird die Grundsteuer fällig?

Die neue Grundsteuer gilt seit 1. Januar und muss an die Gemeinde bezahlt werden. Auf Ihrem Grundsteuerbescheid, den Sie per Post von Ihrer Gemeinde erhalten, steht die Höhe der Grundsteuer, das Fälligkeitsdatum sowie die Bankverbindung der Gemeinde. Die Grundsteuer wird als Jahresbetrag festgesetzt, der in der Regel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel fällig wird. 

Woher weiß ich, wie viel Grundsteuer ich zahlen muss? 

Die genauen Details zu Höhe der Grundsteuer, Fälligkeitsdatum und Kontoverbindung finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid Ihrer Stadt oder Gemeinde, den Sie per Post erhalten.  

Wie hoch ist die neue Grundsteuer ab 2025? 

Es gibt keinen allgemeingültigen Grundsteuer-Hebesatz. Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die neue Grundsteuer dann auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen individuellen Hebesatzes 

Die Hebesätze der Gemeinden unterscheiden sich in Unterfranken je nach Gemeinde erheblich. Den niedrigsten Hebesatz gibt es mit 125 Prozent in Rauhenebrach (Landkreis Haßberge), den höchsten Hebesatz hat die Stadt Würzburg mit 510 Prozent.

Die einzelnen Hebesätze aller Gemeinden im Überblick finden Sie in der folgenden Grafik:

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Methodik

Die Fläche des Grundstücks, die Wohn- bzw. die Nutzfläche wird mit einer Äquivalenzzahl multipliziert. Für Grundstücke liegt diese Zahl bei 0,04 Euro pro Quadratmeter. Für Wohn- und Nutzflächen beträgt die Äquivalenzzahl 0,50 Euro pro Quadratmeter.
Die jeweiligen Ergebnisse werden mit der Grundsteuermesszahl verrechnet. Für die Grundstücksfläche und die Nutzfläche beträgt die Grundsteuermesszahl 100 Prozent. Für Wohngebäude werden 70 Prozent verrechnet. Handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Haus, um sozialen Wohnungsbau oder um ein Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, reduziert sich der Wert der Wohngebäude.
Die Ergebnisse werden dann zusammengezählt und mit dem Hebesatz der Kommune verrechnet. Dabei werden die Flächen auf volle Quadratmeter nach unten abgerundet und die Grundsteuer auf volle Cent nach unten abgerundet.

Für eine Grundstücksfläche, die mehr als zehnmal so groß ist wie die Wohnfläche und für Grundstücksflächen, die größer sind als 10.000 Quadratmeter gilt eine abweichende Berechnung nach dem Bayerischen Grundsteuergesetz.

Quellen

Hebesätze: Gemeinden und Landratsämter in Unterfranken

Berechnung: https://www.grundsteuer.bayern.de/ und https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGrStG