Der neue Grundsteuer-Rechner der Main-Post für Unterfranken
Mithilfe dieses neuen Rechners der Main-Post können Sie in wenigen Klicks herausfinden, wie viel Grundsteuer Sie jetzt zahlen müssen. Auch ein Vergleich, wie hoch Ihre Grundsteuer in anderen Gemeinden wäre, ist möglich.
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Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr.
Die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsteuer im Überblick
Was ist der Main-Post Grundsteuer-Rechner?
Der Grundsteuer-Rechner ermittelt die Höhe Ihrer Grundsteuer basierend auf den relevanten Flächendaten. Sie müssen lediglich die Grund-, Nutz- oder Wohnfläche Ihres Grundstücks bzw. Ihrer Immobilie eingeben. Anschließend berechnet das Tool unter Berücksichtigung der aktuellen Hebesätze und gesetzlichen Vorgaben den zu zahlenden Betrag. So erhalten Sie schnell und unkompliziert eine Einschätzung Ihrer Grundsteuerlast.
Was ist der Grundsteuer-Hebesatz?
Die Grundsteuer ist eine sogenannte Objektsteuer, die jeder Eigentümer und jede Eigentümerin eines Grundstückes unabhängig vom Einkommen bezahlen muss. Die Grundsteuer A (agrarisch) gilt für land- und forstwirtschaftlich genutzte, unbebaute Grundstücke. Für bebaute und bebaubare Grundstücke, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden, wird die Grundsteuer B (baulich) angewendet.
Der Grundsteuer-Hebesatz ist ein von der jeweiligen Gemeinde festgelegter Prozentsatz, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Dadurch kann jede Kommune die Höhe der Grundsteuer individuell anpassen und ihre Einnahmen steuern.
Warum wurden die Grundsteuer-Hebesätze angepasst?
Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Berechnungsgrundlage Grundsteuerzahlerinnen und –zahler ungleich behandelt, weil sie auf veralteten Grundstückswerten von 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland) basierte. Um dies zu ändern, mussten die Werte neu ermittelt werden.
In Bayern basiert die Berechnung jetzt allein auf der Größe des Grundstücks und des Wohnraums beziehungsweise der Nutzfläche. Die Reform soll sicherstellen, dass die Kommunen insgesamt keine finanziellen Einbußen oder Mehreinnahmen haben. Um ihr bisheriges Einnahme-Niveau zu halten, mussten einige Gemeinden ihre Hebesätze entsprechend anpassen.
Wer zahlt ab wann die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern einer Immobilie oder eines Grundstücks gezahlt. Wird die Immobilie oder das Grundstück vermietet, kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
Die neue Grundsteuer gilt seit 1. Januar und muss an die Gemeinde bezahlt werden. Auf Ihrem Grundsteuerbescheid, den Sie per Post von Ihrer Gemeinde erhalten, sind die Höhe der Grundsteuer, das Fälligkeitsdatum sowie die Bankverbindung der Gemeinde angegeben. Die Grundsteuer wird als Jahresbetrag festgesetzt, der in der Regel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel fällig wird.
Wie hoch ist die neue Grundsteuer ab 2025?
Es gibt keinen einheitlichen Grundsteuersatz. Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen die neue Grundsteuer dann auf dieser Basis anhand des jeweiligen individuellen kommunalen Hebesatzes. Diese Neubewertung hat zur Folge, dass einige Eigentümerinnen und Eigentümer mehr Grundsteuer bezahlen müssen als andere.
Die Hebesätze der Gemeinden unterscheiden sich in Unterfranken je nach Gemeinde erheblich. Den niedrigsten Hebesatz mit 125 Prozent hat die Gemeinde Rauhenebrach (Landkreis Haßberge), den höchsten Hebesatz hat die Stadt Würzburg mit 510 Prozent.
Quellen
Hebesätze: Landratsämter und Gemeinden in Unterfranken
Berechnung: https://www.grundsteuer.bayern.de/ und https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGrStG